Netphen. Der 42. Silvesterlauf der CVJM Siegen SG an der Obernautalsperre in Netphen fällt nun doch endgültig aus! Das gab das Organisationsteam am heutigen Donnerstagabend in einer Pressemitteilung bekannt.
In der Erklärung heißt es: „Das Organisationsteam des CVJM-Silvesterlaufs an der Obernautalsperre hat nun doch beschlossen, auch die geplante Silvesterlauf – Alternative, den „Individual Obernau Run“ vom 28. bis 31. Dezember 2020 komplett abzusagen. Die mit dem neuen Lockdown am Mittwoch, 16. Dezember, in Kraft getretene aktualisierte Corona-Schutz-Verordnung NRW sieht im §9 Sport jetzt keine Möglichkeit mehr für das Angebot von Individualsport. Demnach sind ab 16. Dezember Freizeit- und Amateursportbetrieb unzulässig, sowie Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis mindestens 31.12.2020 untersagt.“
Komplett-Absage des Silvesterlaufs nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt in Netphen
Die Organisatoren betonen, dass es insbesondere in der neuen Fassung um die auch in der Öffentlichkeit kommunizierten Regelungen bezüglich der Kontaktbeschränkungen gehe. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt Netphen sei die CVJM Siegen SG zu dem Entschluss gekommen, jetzt auch den geplanten „Individual Obernau Run“ nach Weihnachten abzusagen – heißt es in der Pressemitteilung.
Individuelles Laufen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen bleibt erlaubt
In der alten Schutzverordnung die bereits zum 1. November 2020 in Kraft getreten ist („Lockdown light“), war der Individualsport von einem allgemeinen Verbot des Freizeitsports auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen ausgenommen. Sportarten wie Tennis, Walken, Joggen, Einzelgymnastik und Leichtathletik dürfen nun auch auf Sportanlagen im Freien nicht mehr ausgeübt werden. Doch weiterhin gilt: Joggen und Radfahren bleibt in der Öffentlichkeit möglich, allerdings nicht mehr auf Sportanlagen. In der Erklärung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 14. Dezember 2020 heißt es wörtlich:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
Pressemitteilung des Landes NRW vom 14. Dezember 2020
Das bedeutet, dass Laufen, Joggen, Walken unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen weiterhin zulässig ist, denn konkretisiert wird der „Individualsport im Freien“ an einer anderen Stelle:
Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen ist zulässig. Als Individualsport gelten dabei nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden. Dazu zählen Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches.
Erläuterungen des Landes NRW zur Corona-Schutzverordnung, gültig ab 16. Dezember 2020
Überlegungen zu einem Silvesterlauf um Ostern 2021 sind von der Corona-Lage abhängig
Die Organisatoren des CVJM-Silvesterlaufs gehen also auf Nummer sicher und sagen auch den „Individual Run“ ab. „Wir werden die weiteren Entwicklungen in der Corona-Pandemie beobachten und dann kurzfristig entscheiden, ob noch eine weitere Alternative um Ostern herum möglich sein kann“, heißt es in der Erklärung von Uwe Runkel vom Arbeitskreis Silvesterlauf. Bereits getätigte Anmeldungen zum Silvesterlauf behalten ihre Gültigkeit und das Spendenkonto für das Projekt ´Utho Ngathi´ bleibt aktiviert. Die CVJM Siegen SG bedankt sich ausdrücklich für die bisher downgeloadeten Startnummern und eingegangenen Spenden. Das Orga-Team schreibt weiter: „Es bleibt die Hoffnung auf ein Wiedersehen im März / April 2021 an der Obernautalsperre zu einer besseren Zeit. Ein herzliches ,Bleibt gesund‘ an alle Läuferinnen und Läufer.“